Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16304
BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01 (https://dejure.org/2002,16304)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2002 - XI B 188/01 (https://dejure.org/2002,16304)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - XI B 188/01 (https://dejure.org/2002,16304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Verstoß - Beweisantrag - Sachaufklärung - Darlegungserfordernis - Begründungspflicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01
    Soll mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens eines Beweisantritts als Verfahrensfehler geltend gemacht werden, muss dementsprechend dargelegt werden, in welcher Beziehung Ermittlungsbedarf bestand, es müssen Beweisthema und Beweismittel bezeichnet und dabei angegeben werden, in welchem Schriftsatz auf welcher Seite das Beweismittel genannt wurde, inwieweit die Entscheidung des FG unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung auf der Nichterhebung des Beweises beruhen kann, dass bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung des Beweises gerügt oder der Beweisantrag wiederholt wurde bzw. weshalb die Rüge vor dem FG nicht mehr rechtzeitig angebracht werden konnte (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).
  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478).
  • BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02

    Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478, und vom 12. Juli 2002 XI B 188/01, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht