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BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Revision - Verfahrensrüge - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Verstoß - Beweisantrag - Sachaufklärung - Darlegungserfordernis - Begründungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01
Soll mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens eines Beweisantritts als Verfahrensfehler geltend gemacht werden, muss dementsprechend dargelegt werden, in welcher Beziehung Ermittlungsbedarf bestand, es müssen Beweisthema und Beweismittel bezeichnet und dabei angegeben werden, in welchem Schriftsatz auf welcher Seite das Beweismittel genannt wurde, inwieweit die Entscheidung des FG unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung auf der Nichterhebung des Beweises beruhen kann, dass bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung des Beweises gerügt oder der Beweisantrag wiederholt wurde bzw. weshalb die Rüge vor dem FG nicht mehr rechtzeitig angebracht werden konnte (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290). - BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00
Divergenz; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01
Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478).
- BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02
Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil
Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478, und vom 12. Juli 2002 XI B 188/01, juris).